Dein Warenkorb ist gerade leer!
Steuerliche Absetzbarkeit für Privat-Kunden
Steuerliche Absetzbarkeit für Privatpersonen
Als Privatperson können Sie die Kosten für Schulungen auf Schulung.jetzt unter bestimmten Voraussetzungen
steuerlich absetzen, wenn sie der beruflichen Weiterbildung dienen und Ihre
beruflichen Kenntnisse erweitern.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit:
- Die Schulung muss beruflich veranlasst sein und darf nicht nur privat genutzt werden.
- Die Kosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Ein Nachweis der Schulungskosten durch eine ordnungsgemäße Rechnung ist erforderlich.
Anforderungen an die Rechnung:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers: Schulung.jetzt / Nico Eberhardt
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers: Ihr vollständiger Name und Adresse
- Beschreibung der Leistung: z. B. „Datenschutzschulung – Grundlagen und Expertenwissen“
- Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (19 %)
- Datum der Leistungserbringung und Rechnungsnummer
Wichtiger Hinweis:
Um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten, sollte die Kursbeschreibung
klar auf die berufliche Relevanz hinweisen. Bei Fragen zur Absetzbarkeit empfehlen wir Ihnen, Ihren
Steuerberater zu konsultieren.
Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulungen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Schreiben Sie uns an: info@schulung.jetzt